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Fischerprüfung

Wer die Angelei ausüben möchte, muss bei der für ihn zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde einen Jahresfischereischein beantragen und muss Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines sein. Die erste Erteilung eines Erlaubnisscheines durch die Untere Fischereibehörde ist von der erfolgreichen Ablegung einer Fischerprüfung abhängig.

Die Untere Fischereibehörde des Kreises Euskirchen führt zweimal jährlich eine Fischerprüfung durch, deren Termin jeweils öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Prüfung besteht aus 60 theoretischen Fragen und einem praktischen Teil. Die theoretischen Fragen (je Fach-bereich 10) erstrecken sich auf folgende Gebiete:

  •      Allgemeine Fischkunde
  •      Spezielle Fischkunde
  •      Gewässerkunde, Fischhege
  •      Gerätekunde
  •      Gesetzeskunde
  •      Natur- und Tierschutz

 

Im praktischen Teil muss eine Auswahl der heimischen Fischarten erkannt und richtig angesprochen sowie ein Angelgerät waidgerecht zusammengebaut werden.

 

Der RHEINISCHE FISCHEREIVERBAND VON 1880 führt auf Ebene seiner Bezirke Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung durch. Speziell ausgebildete Lehrgangsleiter des Verbandes vermitteln erforderliches Wissen und notwendige Fertigkeiten um die Fischerprüfung sicher zu meistern. 

Die Lehrgänge umfassen ca. 30 Unterrichtsstunden (zumeist verteilt über 10 Wochen) in Theorie und Praxis, damit die Lehrgangsteilnehmer in der Lage sind, die Prüfungsfragen der Verordnung über die Fischerprüfung zu beantworten.

Den Teilnehmern wird durch intensives Üben unter Anleitung der Lehrgangsleiter beim Zusammenbau der Angelgeräte und der Zusammenstellung des Zubehörs die nötige Sicherheit zum Bestehen des praktischen Teils vermittelt.